1) Beherrschung der Unterrichtssprache
Die Beherrschung der Unterrichtssprache ist Voraussetzung für den Bildungserwerb. Hat ein Kind bei Erreichen des Schuleintrittsalters noch nicht die nötige Kompetenz in der Unterrichtssprache erworben, um aktiv am Unterricht teilnehmen zu können, so ist ihm ein Platz in einer Vorschule zuzuweisen. Das Hauptaugenmerk der Vorschulerziehung hat sich auf die Vermittlung der nötigen Sprachkompetenz zu richten.
Kinder und Jugendliche, die in höheren Schulstufen in das Regelschulwesen einsteigen, haben das der jeweiligen Schulstufe entsprechende Kompetenzniveau in der Unterrichtssprache nachzuweisen. Ist dieses nicht vorhanden, haben sie im öffentlichen Schulsystem angebotene und kostenfreie Sprachkurse so lange zu besuchen, bis sie die erforderlichen Sprachkenntnisse erworben haben.
2) Schwerpunkt Kindergarten und Volksschule
Frühe spielerische Förderung bereits in der Vorschulzeit soll in Ergänzung der Elternarbeit allen Kindern die Fähigkeiten vermitteln (einschließlich der erforderlichen Sprachkompetenz in der Unterrichtssprache), die sie für den erfolgreichen Einstieg in die Volksschule benötigen. Wichtig erscheinen dabei auch die Einbeziehung von männlichen Bezugspersonen und externen ExpertInnen wie LogopädInnen und PsychologInnen.
Voraussetzung für die Aufnahme in die Volksschule müssen ausreichende Kenntnisse in der Unterrichtssprache und die nötige soziale Reife sein. Primäres Ziel der Volksschule ist das Erlernen der „Kulturtechniken“ Lesen, Schreiben und Rechnen. In der 4. Klasse nehmen alle SchülerInnen an der Erhebung der Bildungsstandards in Deutsch und Mathematik teil. Die Ergebnisse werden den SchülerInnen und Eltern vor den Sommerferien mitgeteilt. Wer nicht ausreichend lesen, schreiben und rechnen kann, wiederholt die vierte Klasse Volksschule.
Außerdem erhalten die Eltern ein Gutachten, das Angaben über den momentanen Leistungsstand und die Lernmotivation, ein Stärken- und Schwächen sowie ein Interessens- und Neigungsprofil und daraus abgeleitet die Empfehlung für den weiteren Bildungsweg enthält. Dieses Gutachten wird von Lehrern der abgebenden, wie der aufnehmenden Schulen erstellt und ist den Eltern im Rahmen eines Beratungsgesprächs zu erläutern.
3) Bekenntnis zum differenzierten Schulsystem
Wir bekennen uns zum Leistungsprinzip und zu einem nach Leistung differenzierten Schulsystem, das den unterschiedlichen Talenten, Fähigkeiten und Interessen der Kinder gerecht wird. Und wir bekennen uns sowohl zum achtjährigen Gymnasium, als auch zum Erhalt der Sonderschulen.
Nach über 100 Jahren Gesamtschuldiskussion ist es Zeit einzugestehen, dass diese Debatte unserer Bildungslandschaft und vor allem unseren Kindern und Jugendlichen keinen Nutzen gebracht, sondern nur zur Diffamierung des ursprünglich guten Images aller Bildungseinrichtungen beigetragen hat. Das Gerede von der endgültigen „Selektion“ mit zehn Jahren entbehrt jeder sachlichen Grundlage.
In Österreich kommen deutlich mehr als die Hälfte der MaturantInnen aus der Haupt- bzw. Neuen Mittelschule. Das heißt: Durch die große Durchlässigkeit unseres Schulsystems stehen nach der achten Schulstufe – bei entsprechenden Leistungen – auch SchülerInnen der Haupt- und Neuen Mittelschulen alle Wege offen, für viele praktische Berufssparten haben diese sogar die Nase vorne.
4) Kein finanzielles Aushungern der Schulen!
Die vergangenen zwei Jahrzehnte waren von deutlichen Einsparungen in Österreichs Schulwesen geprägt, wie man etwa auch in der aktuellen Ausgabe der OECD-Studie „Education at a Glance“ nachlesen kann:
Öffentliche Investitionen in das Schulwesen als Anteil am Brutto-Inlandsprodukt (BIP):
1999: Österreich 4,2 % OECD-Durchschnitt 3,6 %
2014: Österreich 3,2 % OECD-Durchschnitt 3,8 %
Die ausreichende Dotierung des Unterrichtsbudgets ist keine Garantie, aber eine unverzichtbare Voraussetzung für eine erfolgreiche Schulpolitik, die Österreichs Schulwesen in eine gute Zukunft führt. Wir bekennen uns daher zu einer ausreichenden Finanzierung des österreichischen Schulwesens auf zumindest dem Niveau des OECD-Durchschnitts!
5) Mehr Unterstützung für Schulen!
Die TALIS-Studie untersuchte im Jahr 2008 das Themenfeld „Schule als Lernumfeld und Arbeitsplatz“. An späteren TALIS-Untersuchungen nahm Österreich aus gutem Grund nicht mehr teil. Den österreichischen Lehrkräften stehen unter allen Vergleichsländern am wenigsten administratives und pädagogisch-unterstützendes Personal zur Verfügung. Das Verhältnis von Lehrkräften zu pädagogisch-unterstützendem Personal beträgt bei uns 29:1 und jenes von Lehrkräften zu administrativem Personal 25:1. Der OECD-Durchschnitt liegt jeweils bei 16:1.
Städtische und ländliche Regionen stehen zum Teil vor sehr unterschiedlichen Herausforderungen. Die Bildungspolitik hat einen gemeinsamen Rahmen zu schaffen, in dem maßgeschneiderte Konzepte und Problemlösungen ihren Platz haben. Probleme können am effizientesten dort gelöst werden, wo sie entstehen.
Keinesfalls darf es unter dem Schlagwort „Sozialindex“ zu einer der Kostenneutralität geschuldeten Umverteilung der Mittel von ländlichen Regionen in die Städte kommen! LehrerInnen brauchen neben einer modernen Infrastruktur auch mehr administratives und pädagogisches Unterstützungspersonal, um ihren Erziehungsauftrag erfüllen zu können. Wir bekennen uns daher zu einer Erhöhung der Mittel in diesem Bereich!